PostHeaderIcon Vorstellung der FBG Schleiden

  • Gründung der FBG Schleiden im Jahr 1974

  • Sinn, Zweck und Ziele

  • Rechtliche Grundlage

  • Gründungsversammlung

 

Im Protokoll zur Gründungsversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Schleiden am 11. Oktober 1974 ist in einem Vorwort folgendes aufgeführt:

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Sinn und Zweck einer Forstbetriebsgemeinschaft.
Eine Forstbetriebsgemeinschaft ist eine Organisation, der Selbsthilfe, für einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Hierzu gehört eine den jeweiligen Verhältnissen angemessene, forstfachliche Beratung. Sie ist darauf gerichtet, die eigenverantwortliche Entscheidung der Betriebsleitung zur rationellen Führung der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Notwendigkeit der Selbsthilfe zu erkennen. Entscheidend für die Überwindung der Nachteile der Betriebsgrößenstruktur ist die Selbsthilfe der Waldbesitzer in der Form der Kooperation, wie sie das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 01.09.1969 (BGBl I, Seite 1543) ermöglicht.

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Die Gründungen der Forstbetriebsgemeinschaften in den 1970er Jahren stehen in ursächlichem Zusammenhang mit den Verwaltungsreformen dieser Jahre. Das Landesforstgesetz NW vom 29.07.1969 brachte eine Neuordnung der Landesforstverwaltung. Das Forstrecht ist überwiegend Landesrecht, einheitlich durch das Bundeswaldgesetz vom 02.05.1975 geregelt. Hierin sind auch die Rahmenvorschriften für die landesrechtlichen Waldgesetze enthalten. So schuf das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 01.09.1969 die Basis zur Gründung von Forstbetriebsgemeinschaften.
Die privaten Waldeigentümer in unserer Eifelregion haben überwiegend Flächen, die in der Regel nicht über 2,00 ha hinausgehen. Eine Bewirtschaftung derart kleiner Flächen ist für den einzelnen Waldbesitzer vielfach nicht möglich und nicht wirtschaftlich. Die anfallenden Holzmengen aus so kleinen Beständen sind zu gering um die anfallenden Kosten zu decken. Sinn von Vereinigungen ist es, gemeinsame Ziele zu verfolgen. Sie verfolgen den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, besonders die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung oder anderer Strukturmängel zu überwinden. In Bezug auf die Besitzzersplitterung haben die Flurbereinigungen in unserer Region schon dazu beigetragen, ein großes Übel der ungünstigen Struktur zu beseitigen. So kam es am 11.10.1974 zum Zusammenschluss von Waldbesitzern zur „Forstbetriebsgemeinschaft Schleiden“. Reduzierung von Strukturnachteilen im Kleinprivatwald bei gleichzeitiger Eigenständigkeit der Mitglieder, führten zu dem freiwilligen Zusammenschluss. In der Gründungsversammlung am 11.10.1974 traten von 20 anwesenden Versammlungsteilnehmern 11 mit einer Waldfläche von rd. 350 ha der FBG Schleiden bei. Die 9 in der Gründungsversammlung nicht beigetretenen Versammlungsteilnehmer fürchteten eine zu große staatliche Einflussnahme auf ihren Waldbesitz. In der Gründungsversammlung wurde aber beschlossen, dass Waldbesitzer, die bis zum 31.12.1974 schriftlich ihren Beitritt erklären, als Gründungsmitglieder in die FBG Schleiden aufgenommen werden. Da der Vorstand erst später gewählt wurde war Ziel und Zweck dieser Maßnahme, dass die Mitglieder die noch nachträglich der FBG Schleiden beitreten, sowohl den Vorstand mit wählen als auch selbst in den Vorstand gewählt werden können. Bis zum 31.12.1974 traten noch 26 Waldbesitzer der FBG Schleiden bei, so dass insgesamt 37 Waldbesitzer Gründungsmitglieder der FBG Schleiden sind. In der Mitgliederversammlung am 21.02.1975 wurde der Vorstand der FBG Schleiden gewählt.
Nach § 16 Bundeswaldgesetz sind Forstbetriebsgemeinschaften privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen, insbesondere die Nachteile geringer Flächengrößen, zu überwinden. In § 17 Bundeswaldgesetz sind die vordergründigen Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften aufgelistet. Mit der Anerkennungs- und Verleihungsurkunde vom 14.05.1975 seitens der Höheren Forstbehörde Rheinland war die Gründung der FBG Schleiden auch rechtlich vollzogen. Mit gleichem Datum wurde von der Höheren Forstbehörde die Satzung genehmigt. Die FBG Schleiden ist ein wirtschaftlicher Verein im Sinne von § 22 BGB. In der Mitgliederversammlung am 21.02.1975 wurde der Abschluss eines Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrages mit dem Staatlichen Forstamt Schleiden ab 01.04.1975 einstimmig beschlossen. Die Höhere Forstbehörde erteilte hierzu die Genehmigung.

 

 

Mitgliederentwicklung der FBG Schleiden

Mitglieder- und Flächenbestand
Datum Mitglieder Waldfläche ha
11.10.1974 (Gründungsversammlung) 11 350
21.02.1975 (1. Mitgliederversammlung) 59 550
31.12.1987 141 693
31.12.1989 171 755
31.12.1993 220 851
31.12.1996 234 896
30.06.2000 255 1635
31.12.2009 310 1880

 

 

Vorstand der FBG Schleiden

Erster Vorsitzender:
Karl-Heinz Niemeyer, Ettelscheid 1, 53937 Schleiden
Tel. 02445/7020


Stellv. Vorsitzender:
Johann Peters, Dreiborn, Wiesenstr. 7, 53937 Schleiden
Tel. 02485/1633


Geschäftsführer:
Alois Müller, Am Hüttengraben 25, 53925 Kall
Tel. 0 24 41 / 56 78
Fax 0 24 41 / 77 65 09
E-Mail: AloisM(at)t-online.de


Beisitzer:
Rolf Gehlen, Harperscheid, Auf der Vedert 3, 53937 Schleiden
Tel. 02485/666

Udo Hörnchen, Harperscheid, Sievertstr. 24, 53937 Schleiden
Tel. 02485/912089

Ernst Jany, Olef, Johannesweg 73, 53937 Schleiden
Tel. 02445/1406

Peter Wawer, Fasanenweg 1, 53925 Kall
Tel. 02441/1532

 

 

Waldbauernverband Nordrhein- Westfalen e.V.

 

waldbauernverband

 

WER WIR SIND

Der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. ist die freie Vereinigung der privaten Waldbesitzer in Nordrhein- Westfalen.
Als forstpolitische Interessenvertretung seiner Mitglieder hat er das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Privatwaldes zu sichern, zu fördern und zu steigern. Damit strebt er zugleich die Stärkung des Waldeigentums mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen an.

 

WAS WIR MACHEN

Der Waldbauernverband
► setzt sich für das Recht auf Eigentum und Freiheit der
Waldbewirtschaftung in Legislative, Exekutive und
Rechtsprechung ein.
► nutzt seine Mitbestimmungsrechte zum Erhalt und zur
Gestaltung des Forstrechts, des Naturschutzrechts
und des Landschaftsrechts im Sinne einer eigentümerfreundlichen,
wirtschaftsorientierten, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft.
► beeinflusst die Entwicklung der Rahmenbedingungen
für die Forst- und Holzwirtschaft im Sinne einer leistungsorientierten,
nachhaltigen Forstwirtschaft.
► entwickelt und unterstützt die Schaffung geeigneter
Instrumente zur Abgeltung außerforstwirtschaftlicher
Leistungen, z.B. durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen.
► trägt zur Sicherung und zur Gestaltung von Förderungsmitteln
bei.
► unterstützt die Bildung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
kämpft für die Erhaltung und Stärkung eines funktionsfähigen
Waldeigentums zum Wohle der Forstwirtschaft
und der in ihr tätigen Menschen.
► tritt bei Ministerien, Parlamenten, Bezirksregierungen,
Behörden, Verbänden und Organisationen für die Interessen
der Waldbesitzer ein.
► unterstützt seine Mitglieder aktiv und informiert in
Rechtsfragen rund um den Wald.
► informiert seine Mitglieder regelmäßig
durch Rundschreiben sowie in der Mitgliederzeitschrift.
► unterstützt Bestrebungen zur Mobilisierung
und Aktivierung von Holz aus dem Kleinprivatwald.
► setzt sich für vertragliche Regelungen
bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten
im Wald ein und engagiert sich dafür, dass
Interessen der Forstbetriebe angemessen berücksichtigt werden.
► erstellt Musterverträge und Mustersatzungen.
► fordert und fördert den Erhalt einer wettbewerbsfähigen,
leistungsstarken Holz verarbeitenden Industrie.

 

SIE SIND BEI UNS RICHTIG, WENN

► Sie ihre Eigentumsrechte wahren wollen.
► Ihnen ihre Waldbewirtschaftung am Herzen liegt.
► Sie Einfluss auf die Forstpolitischen Entscheidungen
nehmen möchten.
► Sie Wert auf gute Informationen rund um Wald und
Waldeigentum legen.
► Sie einen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um
Waldeigentum und Waldbewirtschaftung suchen.
► Sie Mustersatzungen und Musterverträge nutzen wollen,
die von uns in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.

 

 

Verhältnis der FBG Schleiden zum Waldbauernverband

Das Verhältnis zum Waldbauernverband ist in § 19 der Satzung der FBG Schleiden verankert. Nach Absatz 1 ist die FBG kooperativ dem Waldbesitzerverband, Waldbauernverband NRW e.V., angeschlossen. Mit dem vorstehend abgedruckten Flyer des Waldbauernverbandes NRW wird die Bedeutung des Waldbauernverbandes für die Waldbesitzer eindrucksvoll dargestellt.

 

 

Mit Urkunde vom 07.05.2002 wurde der Forstbetriebsgemeinschaft Schleiden als einer der ersten das PEFC-Zertifikat verliehen (Registriernummer: PEFC/0421101/013209000191).
Um an der PEFC-Zertifizierung teilzunehmen, muss der Waldbesitzer eine freiwillige Selbst- verpflichtungserklärung abgeben. Bei forstlichen Zusammenschlüssen (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften) wird die freiwillige Selbstverpflichtung durch die FBG Geschäftsstelle im Auftrag der Mitglieder unterschrieben. Der gesamte Waldbestand unserer Mitglieder ist zertifiziert.

 

 

Forsteinrichtung


Bereits im Jahr 1993 erhielt die FBG Schleiden eine Forsteinrichtung. Was ist überhaupt eine Forsteinrichtung und zu welchem Zweck wird sie benötigt. Wald wächst nur sehr langsam. Die Forstwirtschaft hat demgemäß lange Produktionszeiträume, die naturgemäß eine langfristige Planung und eine auf die Zukunft gerichtete Bestandsaufnahme erfordern. Im Grunde genommen ist eine Forsteinrichtung nichts anderes als eine Inventur des Waldes. Bei der Forsteinrichtung wird der prozentuale Anteil der einzelnen Baumarten, die Altersklassen und die Vorrats- und Zuwachsübersicht ermittelt. Parzellen, Grenzen, Teiche, Biotope, Wegenetze, Naturschutzflächen gehören gleichermaßen mit zur Bestandsaufnahme. Für die Bewirtschaftung der Waldflächen ist die Forsteinrichtung auch eine große Hilfe für die Forstbetriebsbeamten. Sinnvolle Maßnahmen und Aktivitäten können damit gezielter umgesetzt werden.
Die Planungssicherheit ist auch bedeutend für die Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit bedeutet, nur so viel Holz zu entnehmen, wie auch wieder nachwächst. Sie garantiert den Fortbestand und die Erhaltung des Waldes und seine natürliche Schönheit.

 

 

Waldbrandversicherung


Bei der Provinzial Rheinland hat die FBG Schleiden eine Gruppen-Waldbrandversicherung abgeschlossen. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit in dieser Gruppenversicherung seinen Wald gegen Feuer zu versichern. Zum Stichtag 04.06.2009 haben 298 Mitglieder mit einer Waldfläche von 1.444,55 ha von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

 

Betriebshaftpflichtversicherung


Ebenfalls bei der Provinzial Rheinland hat die FBG Schleiden eine Gruppen-Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für einen Beitrag von nur 1,06 € pro ha für das Jahr 2010 sind die Haftpflicht-Risiken abgedeckt.

 

 

Waldlehrfahrten (Waldexkursion)

In der Mitgliederversammlung am 04.05.1979 wurde erstmals das Thema Waldlehrfahrten diskutiert.

 

Im Protokoll heißt es:

„Ferner wurde diskutiert für eine Exkursion, das heißt Waldbegang und Zeigen, Erläutern von Waldbildern von Durchforstungen und Neugründungen von Kulturen. Eine solche Lehrfahrt sollte im Herbst 1979 durchgeführt werden. Beendigung mit einem gemütlichen Grillabend."
Dieses war die Geburtsstunde unserer mittlerweile nicht mehr wegzudenkenden Waldlehrfahrten. Gemäß Protokollbuch führte die FBG Schleiden erstmalig am 06.10.1979 eine Waldlehrfahrt durch. Weiter heißt es im Protokoll: Solche Exkursionen sind zur Nachahmung zu empfehlen und dürften in den nächsten Jahren zum alljährlichen Programm gehören.
Im Jahr 2010 findet nunmehr schon die 31. Waldlehrfahrt der FBG Schleiden statt. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Waldbesitzer jedes Jahr neue Forstregionen kennenlernen. Auch der gesellschaftliche Teil der Waldlehrfahrten ist für ein gutes Miteinander unter den Mitgliedern der FBG Schleiden sehr wichtig. Es entstehen dadurch sehr gute Kontakte unter den Mitgliedern.

 

 

Waldlehrfahrten der FBG Schleiden

ab dem Jahr 1979

 

Waldlehrfahrt

Jahr

Datum

Teilnehmer

Ziel

lfd.Nr.



Zahl


1.

1979

06.10.1979

25

heimatlicher Forstamtsbereich mit Grillabend

2.

1980

27.09.1980

35

Forstamtsbezirk Hürtgenwald. Abschluss in Simonskall

3.

1981

18.09.1981

41

Forstamtsbezirk Wipperfürth, Altenburger Dom, Abschluß Zöll, Weyermühle

4.

1982

24.09.1992

46

Fa. Ruhr in Buir, Büllingen/Hohes Venn/Kalterherberg.

5.

1983

30.09.1983

55

Luxemburg

6.

1984

25.08.1984

52

Staatsforsten Udenbreth/Kronenburg/Schmidtheim, Schiffsreise Einruhr

7.

1985

27.09.1985

63

Baumschule Pein & Pein. Abschluss Winzerverein Walporzheim

8.

1986

19.09.1986

65

Fa.Feldmühle in Düsseldorf. Abschluss Hesselmann, Jülich

9.

1987

September 87

84

Morbach und Idar-Oberstein. Abschluss in Ripsdorf

10.

1988

09.u.16.09.88

86

Fa.Rheinbraun und Schloss Paffendorf. Abschluss in Eicherscheid.

11.

1989

04.bis 06.08.89

53

Lüneburger Heide, Besichtigung Vogelpark Walsrode

12.

1990

03.08.1990

72

Rodenkirchen/Köln, Besichtigung Forstbotanischer Garten. Abschluss Eiserfey

13.

1991

25.09.1991

96

Forstamtsbezirk Xanten. Abschluss Restaurant-Metzgerei Neumaier.

14.

1992

23.09.1992

100

Grugapark Essen. Abschluss Römerstube in Eiserfey.

15.

1993

21.09.1993

81

Wasserkraftwerk Heimbach, Bereisung Kermeter, Abschluss Burghotel Hausen

16.

1994

21.09.1994

74

Belgischer Naturpark Eifel-Ardennen. Bes.belg. Forstwirtschaft.Abschluss Rescheid

17.

1995

September 95

95

Palmengarten in Frankfurt

18.

1996

18.09.1996

92

Schmallenberg/Sauerland, Attahöhle. Abschluss Römerstube Eiserfey

19.

1997

17.09.1997

103

Forstamtsbezirk Tettenbusch/Prüm. Stadt Trier, Abschluss Zummethof/Trittenheim

20.

1998

24.09.1998

88

Bergwerkmuseum Wurmrevier Alsdorf. Haus Hesselmann, Abschluss Obermaubach

21.

1999

09.bis 11.09.99

84

Forstamtsbezirk St.Märgen/Schwarzwald. Schwenningen, Stadtbesichtigung Freiburg

xxx

2000

08.09.2000

 

Keine Waldlehrfahrt. 25-jähriges Jubiläum der FBG mit versch. Veranstaltungen

22.

2001

27.09.2001

106

Forstamtsbezirk Weilburg/Lahn, Schloßbesichtigung. Hotel zur Krone in Löhnberg.

23.

2002

23. bis 25.09.2002

74

Pfälzer Wald, Hotel "Johanniskreuz"

24.

2003

12.09.2003

99

Westerwald, Schiff St.Goarshausen-Koblenz, Abschluß: Klosterquelle Dernau-Marienthal

25.

2004

07.-10.09.2004

70

Bad Lauterberg im Harz

26.

2005

01.-02.09.2005

76

Odenwald (Hotel Palatin in Wiesloch bei Heidelberg)

27.

2006

27.- 29.09.2006

89

Fränkische Schweiz (Gasthof Drei Linden in Bärnfels und Gasthof Fränkische Schweiz in Obertrubach)

28.

2007

26. - 28.09.2007

89

Spessart (Hotel Christel in Heimbuchenthal)

29.

2008

30.09.-02.10.2008

93

Weserbergland

30.

2009

29.09.-02.10.2009

93

Erzgebirge (Panoramahotel Oberwiesenthal), Tharandter Wald, Dresden, Elbsandsteingebirge

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