Einsatz der FBG Giftspritze zum Polterbegiften
Die FBG Schleiden besitzt seit Anfang 2010 eine zapfwellenangetriebene 300 Liter Jocoby Anbauspritze mit 25m Schlauch und Flachstrahldüse zur Polterbegiftung. Die Füllmenge reicht für ca. 100- 150 Festmeter Polterbegiftung, bei einem Aufwand von zwei bis drei Litern je Festmeter Langholz. Bei einprozentiger Mischung ist ein Schutz für drei Monate gegen rinden- und holzbrütende Käfer gegeben.

Bild 1: Eine 300 Liter Jacoby Giftspritze auf Rollen.
Die Spritze ist auf Rollen montiert und kann leicht geschoben werden. Die Zapfwellenpumpe wird einfach auf die Zapfwelle gesteckt und mit einer Kette fixiert. Um im Straßenverkehr fahren zu dürften, haben wir die Spritze mit Blinker und Rücklicht ausgestattet, die über einen sieben-poligen Stecker mit Strom versorgt werden.
Im folgenden nun ein paar Bilder über einen Einsatz der Spritze mit der Firma Lucht&Gruner:

Bild 2: Die Pumpe wird zuerst mit dem Gift befüllt. Hierzu nimmt man den Deckel ab und kippt die gewünschte Giftmenge durch den Filter in den Hauptbehälter. Anschließend füllt man Wasser hinterher. Die FBG führt über den Giftverbrauch eine Liste, auf welcher Giftmenge, Ausbringer, Ort, Art der Begiftung, Mischungsverhältnis und viele andere Informationen stehen müssen.

Bild 3: Im Wald angekommen, wird die Spritze neben dem Polter positioniert und der Schlauch abgewickelt. Anschließend kann die Zapfwelle in Betrieb genommen werden.

Bild 4: Forstunternehmer Lucht beim begiften mit der Flachstrahldüse. Hiermit kann man sehr gezielt das Gift- Wassergemisch ausbringen, ohne dass zu viel Abdrift entsteht. Die vorgeschriebene Schutzkleidung kann je nach Giftart unterschiedlich sein. In diesem Falle sind eine Halbmaske, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Gummistiefel vorgeschrieben.

Bild 5: Das Holz muss für einen guten Schutz "tropfnaß" begitet werden. Links auf dem Foto sieht man so eine Behandlung, während rechts oben noch keine Behandlung erfolgt ist.
Um die Sprizte mieten zu können, muss das FBG- Mitglied einen Sachkundenachweiß erbringen, der einem das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln erlaubt. Mit der Ausbildung zum Forstwirt, Gärtner, Gartenlandschaftbauer und Landwirt hat man diesen Sachkundenachweiß meist erlangt.
Auch ein Studium im Agrar-, Garten- oder Forstbereich beinhaltet diesen Schein.
Des Weiteren muss der Anwender die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen. Diese Anforderungen findet man in der Gebrauchsanleitung des auszubringenden Mittels. Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsaleitungen erhalten Sie in Kopie durch die FBG.
Dort stehen dann noch weiter Auflagen, die zu beachten sind. Sehr wichtig ist unter anderem, dass das Holz mindestens 30 Meter Abstand zu offenen Gewässern haben muss.
Wenn Sie die Sprize leihen wollen, können Sie gerne mit Herrn Alois Müller Kontakt aufnehmen. Wir vermitteln Ihnen auch Unternehmer, die für Sie Ihr Holz schnell und kostengünstig behandeln.
Grundsätzlich sollte man das Holz nicht begiften! Schnelle Abfuhr, Einschlag in den Wintermonaten, Lagern des Holzes in großen Laubholzkomplexen und Entrinden von kleineren Mengen sind gute Möglichkeiten, einen Gifteinsatz zu vermeiden.
Grundsatz:
Alle Möglichkeiten abwägen und ausnutzen,
bevor es zu einem Gifteinsatz kommt!
Nach Sturmereignissen kommt es aber leider zu einem erhöhten Anfall von Holz außerhalb der "normalen" Holzerntezeit und auch die Abfuhr gerät meist ins Stocken. Somit ist nach Stürmen die Begiftung oftmals der einzige Weg, den Holzwert zu erhalten.
Generell sollten Sie vor jeder Maßnahme ein Beratungsgespräch mit Ihrem/Ihrer zuständigen RevierleiterIn suchen, um alle Möglichkeiten abzuwägen.
Bei weiteren Fragen oder Informationsbedarf, können Sie uns gerne kontaktieren.


