Steuernummer beim Holzverkauf
Steuernummer
Aus aktuellem Anlass, möchte ich die Waldbesitzer noch einmal informieren, warum es nötig ist, eine Steuernummer beim Holzverkauf anzugeben.
Gemäß § 14 USTG muss eine Rechnung:
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.Eine richtig ausgefüllte Rechnung ist für einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer die Voraussetzung die ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten.Die Nichtangabe der Steuernummer führt bei der Umsatzsteuerprüfung zur Rückforderung der erstatten Umsatzsteuer durch die Finanzbehörden.Des Weiteren kann die nicht angegebene Steuernummer zu Zahlungsverzögerungen führen, weil der Rechnungsempfänger die Stornierung der nicht ordnungsgemäß erstellten Rechnung verlangen kann.
Es gibt zwei Arten der Besteuerung:
- pauschalierend: 5,5% Umsatzsteuersatz
- Regelbesteuerung: 19% Umsatzsteuersatz auf Stammholz, 7% auf Brennholz
Die Regelbesteuerung gilt bei z.B. vollerwerbstätigen Landwirten, die regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldung erstellen.
Für die meisten FBG- Mitglieder gilt die pauschalierende Umsatzsteuer mit 5,5% Steuersatz.
Wenn bei Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern keine Steuernummer bei der FBG vorliegt, können wir kein Holz mehr verkaufen. Mit der letzten Einladung zur FBG Versammlung im April 2010, haben Sie eine Information bekommen, wo Sie noch einmal darauf hingewiesen worden sind. Ich bitte Sie nochmals, Herrn Müller Ihre Steuernummer anzugeben, damit wir weiterhin ordnungsgemäß Holz für Sie verkaufen können.
Eine Steuernummer in Nordrhein- Westfalen ist folgendermaßen aufgebaut:
FFF/BBBB/UUUP z.B. 211/0101/0202
F stellt hierbei die Bundesfinanzamtsnummer dar.
B ist die Bezirksnummer des jeweiligen Finanzamtes. Diese ist in NRW immer vierstellig.
U ist die persönliche Unterscheidungsnummer. Diese ist in NRW dreistellig, sonst vierstellig.
P ist eine einstellige Prüfziffer.
Mehr zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
Wichtig:
Die neuen Steuer Kennnummern, die seit 2009 an jede Bürgerin und jeden Bürger verschickt werden, sind nicht für den Holzverkauf geeignet!
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich an Ihre örtlich zuständigen FörsterInnen wenden, oder beim Regionalforstamt bzw. bei der FBG anrufen und sich informieren.


