PEFC- Zertifizierung
PEFC-Zertifizierung
Hinweise zu den Ergebnissen der Kontrollstichprobe
Von Dietrich Graf von Nesselrode, Regionale PEFC-Arbeitsgruppe NRW
Über 7,3 Millionen Hektar Waldfläche sind in Deutschland nach PEFC zertifiziert; das sind 66% der Waldfläche in Deutschland. PEFC ist die bedeutendste Waldschutzorganisation in Deutschland. Zertifizierung dient dem Nachweis, dass Waldbewirtschaftung auch tatsächlich nachhaltig ist: Nachhaltige Waldbewirtschaftung muss sicherstellen, dass alle Funktionen des Waldes für künftige Generationen in gleichem Umfange erhalten bleiben und nach Möglichkeit verbessert werden. Weil sich eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsmerkmalen (z.B. Biodiversität) nur auf größeren Flächen darstellen lässt, andererseits das Waldeigentum in Mitteleuropa und speziell in Nordrhein-Westfalen breit gestreut in der Hand sehr vieler privater Waldeigentümer liegt, dokumentiert PEFC die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung auf Ebene von Regionen, in Deutschland auf Ebene der Bundesländer. Das wichtigste Gremium auf Ebene einer Region ist die „Regionale Arbeitsgruppe“, welche in regelmäßigen Zeitabständen zusammentritt, um sich über den Fortgang der Zertifizierung und die Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollstichproben zu informieren und die daraus zu ziehenden Folgerungen zu beraten.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung für die Region NRW war der Bericht des forstlichen Auditors der Zertifizierungsstelle (LGA InterCert) über die Kontrollstichproben in den Jahren 2008 und 2009. Er enthält die erfreuliche Feststellung, dass in allen überprüften Betrieben sowohl auf Leitungs- wie auf Revierebene die erforderlichen Kenntnisse über das PEFC-System festgestellt wurden. Ein grober Verstoß gegen die Leitlinie konnte in keinem Fall ermittelt werden. Es wird allerorten auf eine Steigerung der Holzvorräte hingearbeitet. Der Voranbau von Schatten ertragenden Mischbaumarten ist überwiegend zum Standardverfahren geworden. Jedoch sollte in eher fichtendominierten Betrieben auf eine höhere Laubholzbeteiligung hingewirkt werden. Pflanzenschutzmittel spielen in keinem der kontrollierten Betriebe eine nennenswerte Rolle. Stehendes und liegendes Totholz ist in allen Besitzarten in ausreichendem Maß vorhanden. Auf zwei immer wieder vorkommende Beanstandungen soll jedoch an dieser Stelle näher eingegangen werden:
Befahren von Waldböden
In Bezug auf die Rückegassen-Mindestabstände sowie die Verpflichtung zur ausschließlichen Befahrung stellen die Auditoren immer wieder Abweichungen von den PEFC-Vorgaben fest. Die PEFC-Leitlinie bestimmt hierzu: „Bei Holzerntemaßnahmen werden Schäden am Bestand und Boden weitestgehend vermieden. Flächiges Befahren wird grundsätzlich unterlassen. … Ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz … wird aufgebaut. Der Rückegassenabstand beträgt grundsätzlich mindestens 20 m“ (Ziffern 2.5, 2.6 der Leitlinie).
Diese Bestimmungen sollen die Waldböden schützen. Denn Nachhaltigkeit bedeutet auch, die Produktivität unserer Waldböden nicht zu beeinträchtigen. Kommende Wirtschafter-Generationen, also unsere Kinder und Enkel, sollen die Waldböden ebenso nutzen können wie wir heute. Bodenschutz liegt im ureigenen Interesse des Waldbesitzers. Jedoch ist es oft schwierig, Dritte davon zu überzeugen. Ein Beispiel:
Die enorme Nachfrage nach Brennholz führt dazu, dass sehr viele Forstbetriebe mit Brennholz-Selbstwerbern zusammenarbeiten. Ist der Forstbetrieb nach PEFC zertifiziert, so muss der Waldbesitzer dafür sorgen, dass die Anforderungen der PEFC-Leitlinie auch von den Selbstwerbern beachtet werden. Dies betrifft vor allem die Einhaltung von Rückegassen und die Arbeitssicherheit. Die hohen Transportgewichte von Holz verleiten schnell dazu, mit kleinen und wendigen Traktoren direkt an die Stämme heran zu fahren. Schon ist das Unglück da: Der Waldboden ist verdichtet. Auch arbeiten Brennholz-Selbstwerber oft mit Freunden und Nachbarn zusammen. Kennt der Brennholz-Selbstwerber zwar die Anforderung der PEFC-Leitlinie in Bezug auf die Einhaltung von Rückegassen, gibt diese Information aber nicht in gleicher Weise an den Treckerfahrer weiter, so ist die flächige Befahrung und damit die Bodenverdichtung auch hier vorprogrammiert. Ein Schaden, obschon an der Oberfläche oft kaum sichtbar, bleibt immer zurück, - für sehr lange Zeit:
Unsere Waldböden sind das Ergebnis eines sehr langen Entwicklungsprozesses. Durch Bodenlebewesen wurde im Lauf der Jahrhunderte ein reich gegliederter Porenraum geschaffen. In unbeeinflussten Oberböden kann der nicht von Festsubstanz eingenommene Porenraum 70% des Volumens betragen. Der Waldboden ist durchaus mit einem Schwamm vergleichbar. Wird er befahren, so ist die Porigkeit und damit die Wasserdurchlässigkeit nachhaltig gestört. Der Aufbau eines Feinerschließungsnetzes dient dazu, die Bodenverdichtung auf Linien zu begrenzen. Werden keine Gassen gekennzeichnet, so ist eine unkontrollierte Befahrung vorprogrammiert. Oft tritt der gleiche Effekt ein, wenn die Einhaltung des Feinerschließungsnetzes nicht kontrolliert wird. Es liegt also im Interesse des Waldbesitzers, von Unternehmern und privaten Selbstwerbern die strenge Einhaltung der Gassen einzufordern. Tut er dies nicht, so hat er am Ende das Nachsehen.
Für die Anlage von Rückegassen gibt es folgende „Faustregeln“:
- Gut sichtbare und vor allem dauerhafte Farbe verwenden! Die Farbe muss beim nächsten Einsatz, oft nach 5 oder noch mehr Jahren, noch erkennbar sein! Verblasste Kennzeichnungen vor der nächsten Hiebsmaßnahme erneuern. Die dauerhafte Kennzeichnung der Rückegasse ist zwar keine PEFC-Vorgabe, in der Praxis aber unerlässlich.
- Gassenzeichen möglichst hoch und für den Maschinenführer sichtbar anbringen. Der Maschinenführer hat eine andere Perspektive als die auszeichnende Person!
- Gassen möglichst gerade anlegen. Krümmungen führen dazu, dass Bäume „angeschleppt“ werden.
- Rückegassen sollten 3-4 m breit sein. Nicht an der Breite sparen! Zu enge Gassen führen zu Schäden an Bäumen und Gerät. Bei oft nur geringen Querneigungen sind es vor allem die Rungen von Rückezügen, die Schäden an benachbarten Bäumen verursachen.
- Es empfiehlt sich überdies, in den Verträgen mit Selbstwerbern die Abnahme des Schlages nach Abschluss des Brennholzeinschlages, eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Übertretung sowie das Recht zu sofortiger Kündigung zu vereinbaren.
Überhöhte Wilddichten
In den Auditberichten findet sich die Feststellung „Nicht angepasste Wildbestände“ mit überproportionaler Häufigkeit. Das Problem ist folglich ein „Dauerthema“ in den Diskussionen der Arbeitsgruppe. In der Leitlinie heisst es hierzu: „Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzung für naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse der biologischen Vielfalt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkt der einzelne Waldbesitzer auf angepasste Wildbestände hin. … Wildbestände gelten dann als angepasst, wenn die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist und erhebliche, frische Schälschäden an den Hauptbaumarten nicht großflächig auftreten“ (Ziffer 4.11 der Leitlinie). Zugegebenermaßen sind die Möglichkeiten der Einflussnahme im Kleinprivatwald gering. Doch hier kann mehr getan werden. So wurde in der PEFC-Arbeitsgruppe angeregt, die Verbissgutachten künftig verstärkt in den Versammlungen der Jagdgenossenschaften vorzustellen.
Ein einfaches Mittel, um zu erkennen und zu verdeutlichen, wie sich die Waldverjüngung vor Ort entwickelt und wie sie durch Schalenwildverbiss beeinflusst wird, ist die Anlage von Weiserflächen. Weiserflächen bestehen aus einer gezäunten Fläche (Weiserzaun) und einer ungezäunten Vergleichsfläche. Das Weiserflächenpaar sollte in folgenden Eigenschaften weitgehend übereinstimmen: Standort, Lichtangebot, Hangneigung, Verjüngungssituation, vorhandene Begleitvegetation, Störungsfreiheit (keine chemischen Verbissschutzmittel im Umkreis, keine Fahrspuren auf der Fläche).
Überhöhte Wildbestände beeinträchtigen die Entwicklung von Wäldern; sie können überdies für Waldbestände verheerende Folgen haben:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung baut auf einem natürlichen „Kreislauf“ auf. Werden keine Kahlschläge gemacht, so finden Holznutzungen einzelstammweise auf größeren Flächen statt, oft in „Pflegeblöcken“. Dieses Prinzip erfordert dann allerdings, dass sich Wälder auf der ganzen Fläche verjüngen. Dieses Partizipieren an einem natürlichen Kreislauf ist die kostengünstigste, möglicherweise auch ertragreichste Art der Waldbewirtschaftung. Sind die Wildbestände zu hoch, so bleibt die Verjüngung aus. Der Kreislauf ist gestört. Die Wälder überaltern und müssen unterpflanzt werden. Künstliche Pflanzungen sind teuer und müssen zudem gegen das Wild geschützt werden, was weitere Kosten verursacht. Im Falle von Kalamitäten fehlt der Nachwuchs auf der Fläche.
- Durch Wildverbiss wird Naturverjüngung „entmischt“: Gerade Rehwild ist bei der Äsung wählerisch und neigt zur „Selektion“. Bei gemischten Naturverjüngungen führt dies dazu, dass bei entsprechendem Wilddruck bestimmte Baumarten vollständig herausselektiert werden. Dies betrifft vor allem die in Nadelholzbestände eingebrachte Buche. Die Folgewälder werden ärmer; sie entwickeln sich als Monokulturen. Klimagerechter Waldbau bedeutet aber Risikostreuung und damit Baumartenvielfalt.
- Durch Schälschäden werden auch noch stärkere Stämme entwertet, und zwar am Stammende, dem wertvollsten Stammteil. Bei der Fichte dringt der Rotfäulepilz ein. Die sich ausbreitende Fäule im Inneren des Stammes ist oft Ansatzpunkt für Stürme. Ganze Waldbestände können so „destabilisiert“ und entwertet werden. Solche Schäden können durch keine noch so hohe Jagdpacht kompensiert werden.
In einem der Leitlinie angefügten „Leitfaden“ empfiehlt PEFC Deutschland bei überhöhten Wildbeständen folgende, durch Jagdpachtverträge abgesicherte Möglichkeiten der Einflussnahme:
- Jährliche Waldbegänge,
- Festlegung der Hauptbaumarten,
- Wildschadenersatz im gesetzlichen Umfang,
- Durchsetzung angemessener Abschussplanung,
- Vertragsstrafe bei Nichterfüllung des Abschusses,
- Vorzeitiges Kündigungsrecht bei mangelhafter Abschusserfüllung.
In NRW nehmen derzeit 5 Landkreise an einem auf 3 Jahre angelegten Pilotprojekt teil, bei dem die staatlichen Vorgaben für die Streckenzahlen beim Rehwild entfallen. Nach Ablauf des Jagdjahres 2010/11, also nach dem 31. März 2011 erfolgt eine Auswertung der in dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. Diese Initiative des Landes NRW bietet die Chance, dass Waldeigentümer den Rehwildabschuss eigenständig und unabhängig von bürokratischen, oft wirklichkeitsfremden Abschussplänen gestalten können. Die PEFC-Arbeitsgruppe wird die Ergebnisse der Auditberichte in die Auswertung des Projekts einbringen.


