Mitgliedschaft in der FBG Schleiden
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung kann die Forstbetriebsgemeinschaft Schleiden auf schriftlichen Antrag Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Waldflächen oder von zur Aufforstung bestimmten Grundstücken als Mitglieder aufnehmen.
Der Zuständigkeitsbereich der FBG Schleiden umfasst die Bereiche der Stadt Schleiden, der Gemeinde Kall und den Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal, die nördlich einer Linie längs dem Nordufer der Oleftalsperre in Richtung Schleiden liegen.
Die jährlich einmal stattfindende Mitgliederversammlung beschließt die Festsetzung von Beiträgen und sonstigen Entgelten. Der jährlich zu entrichtende Beitrag richtet sich nach der Gesamtwaldfläche der Mitglieder. Informationen zum Beitrag je ha Waldfläche erhalten Sie vom Geschäftsführer unter der E-Mail-Adresse:
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Im Gesamtbeitrag sind enthalten:
- Beitragsanteil der FBG Schleiden
- Betriebsleitung und Beförsterung
- Waldbrandversicherung
- Waldbauernverband
- Rat und Anleitung durch den Förster
Zur Absicherung von evtl. Haftpflichtschäden bietet die FBG Schleiden über die Provinzial Rheinland eine Betriebshaftpflichtversicherung zu äußerst günstigen Konditionen an.
Aufnahmeantrag
Für die Beantragung der Mitgliedschaft steht ein Aufnahmeantrag hier als Download bereit.
- Bitte klicken Sie auf den Link „Aufnahmeantrag“
- Sie können den Aufnahmeantrag auf dem PC abspeichern oder ihn ausdrucken
- Senden Sie den Aufnahmeantrag an die im Antrag angegebene Anschrift des Geschäftsführers.


